Geburt
Beurkundung der Geburt eines Kindes
Die Anzeige einer Geburt muss schriftlich oder mündlich, binnen einer Woche, im zuständigen Standesamt erfolgen.
Folgende Angaben werden benötigt:
- Vornamen, Familienname
- Tag, Uhrzeit, Ort der Geburt
- Name und Anschrift der Eltern (Personalausweis)
- wenn vorhanden: Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunden der Eltern
- Bescheinigung der Hebamme
Gebühr
Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.
1. Urkunde: 15,00 €
jede weitere Urkunde: 7,00 €