Geburt

Beurkundung der Geburt eines Kindes

Die Anzeige einer Geburt muss schriftlich oder mündlich, binnen einer Woche, im zuständigen Standesamt erfolgen.

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Vornamen, Familienname
  • Tag, Uhrzeit, Ort der Geburt 
  • Name und Anschrift der Eltern (Personalausweis)
  • wenn vorhanden: Vaterschaftsanerkennung
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Bescheinigung der Hebamme

Gebühr

Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.

1. Urkunde: 15,00 €
jede weitere Urkunde: 7,00 €

Zuständigkeit

Standesamt
Janett Kahlert
Telefon:
E-Mail:
 
 
035263 328-26
standesamt@groeditz.de