Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird.
Der Steuerbetrag auf dem Steuerbescheid ermittelt sich aus dem Gewerbesteuermessbetrag - der vom Finanzamt festgesetzt wird - multipliziert mit dem örtlichen Hebesatz. Die Zahlungen erfolgen zu den im Bescheid ausgewiesenen Fälligkeiten.
Gewerbesteuergesetz
Haushaltssatzung der Stadt Gröditz
Gebühr
Hebesatz 2016 Gewerbesteuer 420%
Zuständigkeit
Finanzverwaltung | |