Einzugsermächtigung Stadt & Abwasser

Der Zahlungspflichtige erteilt der Stadt schriftlich eine widerrufliche Ermächtigung, deren Forderungen (z.B. Hortbeiträge, Steuern, Mieten, Pachten) zu Lasten seines Kontos einzuziehen.
Vordrucke erhalten Sie im Bürgerbüro oder in den Fachämtern mit folgenden Angaben:

  • Bankverbindung
  • betreffende Forderungsart
  • evtl. Geltungszeitraum
  • Unterschrift

Zuständigkeit

Bürgerbüro
Telefon:

035263 328-0