Sondernutzung
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden. (z.B. Aufstellen von Containern und Gerüsten im öffentlichen Verkehrsraum)
Die Sondernutzung ist genehmigungspflichtig. Für die Bearbeitung wird ein Antragsformular benötigt. Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Gebühr
Die gebührenpflichtige Sondernutzung richtet sich nach Art/Dauer der Inanspruchnahme.
- Sondernutzungssatzung und Gebührensatzung zur Sondernutzungssatzung
- Sächsisches Straßengesetz
Zuständigkeit
Bauverwaltung Ray Jacobi Telefon: Fax: | 035263 328-42 035263 328-68 |