Stadtkasse
Die Stadtkasse verwaltet die finanzellen Mittel der Stadt.
Weitere Aufgaben der Stadtkasse:
- Verwahrung von Wertgegenständen
- Buchführung und Jahresabschluss
- Stundungen
- Abwicklung bargeldloser Zahlungsverkehr
- ist für die Beitreibung offener Forderungen, sowie für die Erhebung von Mahngebühren zuständig
Auf Antrag werden von der Stadtkasse Unbedenklichkeitserklärungen erstellt.
Gebühr
5,00 €
Zuständigkeit
Finanzverwaltung/Stadtkasse | |