Gestaltungssatzung Ortskern
Für einen Teil des Ortskerns trifft die Gestaltungssatzung »Ortskern« verbindliche Festsetzungen zu baulichen und gestalterischen Änderungen. Die Gestaltungssatzung »Ortskern« kann in der Bauverwaltung eingesehen werden.
Zuständigkeit
Bauverwaltung Birgit Kaiser Telefon: Fax: | 035263 328-48 035263 328-68 |