Kinderreisepass
Für Auslandsreisen benötigen Kinder von Geburt an ein eigenes Ausweisdokument; für manche Reiseziele ist ein eigener Reisepass vorgeschrieben, den die Passbehörde auf Antrag der oder des Sorgeberechtigten ausstellt. Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren. Er wird jedoch nicht in allen Staaten als Einreisedokument für Kinder anerkannt. Sie sollten sich daher vor jeder Auslandsreise rechtzeitig informieren, welche Dokumente Ihr Kind zu Einreise braucht und wie lange dies gegebenenfalls bei der Einreise noch gültig sein muss. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder aber einen elektronischen Reisepass.
Hinweis: Die Eintragung der Kinder in den Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) ist seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich, noch vorhandene Eintragungen haben ihre Gültigkeit seit dem 26.06.2012 verloren.
Beantragung, Änderung, Verlust:
Den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für das Kind müssen die Sorgeberechtigten(in der Regel die Eltern) persönlich stellen. Steht den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zu, so ist die Zustimmung beider Elternteile notwendig(schriftlich mit beglaubigter Unterschrift).Außerdem müssen Sie selbst auf die Gültigkeit des Passes achten. Unabhängig vom Alter muss das Kind bei der Beantragung in der Passbehörde persönlich anwesend sein. (§ 6 PassG)
Des Weiteren sind Sie verpflichtet, bei einem Umzug oder beim Wechsel der Hauptwohnung in eine andere Gemeinde oder Stadt den Wohnort im Pass ändern zu lassen sowie bei der Änderung des Namens einen neuen zu beantragen (Abgabe des alten Passes erforderlich). Sollte Ihnen der Kinderreisepass verloren gehen, sind sie verpflichtet den Verlust anzuzeigen. Mit Vollendung des 10. Lebensjahres muss ein Kind den Antrag selbst unterschreiben. Auch jüngere Kinder können den Antrag selbst unterschreiben, wenn sie mindestens 6 Jahre alt sind.
Erforderliche Unterlagen:
- Geburtsurkunde (im Original)
- Ausländische Urkunden müssen im Original und in der Übersetzung vorliegen
- Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten
(in der Regel die Eltern) - biometrisches Foto des Kindes (für Kleinkinder und Säuglinge sind Ausnahmen von den Anforderungen möglich)
gegebenenfalls (zusätzlich):
- alten Kinderreisepass
- Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
(mit beglaubigter Unterschrift) - Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt
Fristen
Gültigkeit:
- 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
- einmalige Verlängerung um bis zu 1 Jahre bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres(bei noch gültigen Kinderreisepass)
Gebühren
- Neuausstellung eines Kinderreisepasses 13,00 €
- Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses 6,00 €
- Für die Änderung des Wohnortes im Kinderreisepass werden keine Gebühren erhoben