Vorläufiger Reisepass
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispeilsweise wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Bei der Beantragung sind vorzulegen:
- alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis
- Lichtbild (Frontalaufnahme nach internationalen Standards)
Die Passbehörde kann die Vorlage von geeingneten Belegen (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise) verlangen. Das Dokument hat eine Gültigkeit bis zu einem Jahr.
Gebühr
26,00 €
Zuständigkeit
Einwohnermeldeamt | |