Vorläufiger Reisepass

Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispeilsweise wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

Bei der Beantragung sind vorzulegen:

  • alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis
  • Lichtbild (Frontalaufnahme nach internationalen Standards)

Die Passbehörde kann die Vorlage von geeingneten Belegen (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise) verlangen. Das Dokument hat eine Gültigkeit bis zu einem Jahr.

Gebühr

26,00 €

Zuständigkeit

Einwohnermeldeamt
Janett Kahlert
Telefon:
Fax:

 
 
035263 328-30
035263 328-68