Häufige Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen zum Breitbandausbau ERD

Bei Fragen zu dem Thema Breitbandausbau im Elbe-Röder-Dreieck kann Ihnen der nachfolgenden Fragenkatalog weiterhelfen und gegebenenfalls schon eine passende Antwort auf Ihre Frage liefern. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich mit Ihrer Frage gern an den Breitbandmanager wenden.

Tel:    035263/328-32 oder 035263/328-38

Mail:   Breitband@groeditz.de

1. Welche Gebiete bzw. Ortsteile werden erschlossen?

Informationen über Gebiete bzw. Ortsteile, welche durch den geförderten Breitbandausbau erschlossen werden, finden Sie unter der Rubrik Fördergebiete.

    2. Was sind sogenannte „Weiße Flecken“?

    Als sogenannte „Weiße Flecken“ werden potenzielle Erschließungsgebiete bezeichnet, welche weniger 30 Mbit/s Bandbreite vorweisen und wo in den nächsten drei Jahren kein eigenwirtschaftlichen Ausbau durch ein TKU geplant ist.

    3. Wer organisiert den Breitbandausbau und wer führt ihn aus?

    Die Stadt Gröditz als Zuwendungsempfänger koordiniert den geförderten Breitbandausbau stellvertretend für die sechs Kommunen Glaubitz, Gröditz, Nünchritz, Röderaue, Wülknitz und Zeithain des Elbe-Röder-Dreiecks. Die interkommunale Zusammenarbeit sowie Koordination und Finanzierung des geförderten Breitbandausbaus ist durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Kommunen geregelt.

    Der geförderte Breitbandausbau wird, wie der Name schon sagt, durch den Bund und den Freistaat Sachsen finanziell anhand von Fördermitteln unterstützt.

    Den Ausbau der Weißen Flecken zuzüglich des Gewerbegebietes Zeithain Nord sowie der Ausbau der Gewerbegebiete wird die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH ausführen. Die Telekom Deutschland GmbH übernimmt den Ausbau der Institutionen bzw. Schulen im Fördergebiet.

    4. Wie sehen ein Hausanschluss bzw. eine Glasfaseranbindung aus?

    Eine Erschließung der förderfähigen Adressen erfolgt mittels FTTB (Fiber to the Building bzw. Glasfaser bis ins Gebäude) Hierfür sind Tiefbau- sowie Umbauarbeiten am und im Haus notwendig. Der Hausanschluss erfolgt in den meisten Fällen in einen Anschlussraum im Erdgeschoss oder Keller. Hierfür endet das über das Grundstück verlegte Glasfaserkabel nach Mauerdurchführung am Glasfaserübergabepunkt. Die weitere Verkabelung im Haus ist abhängig von den jeweiligen Gegebenheiten innerhalb des Gebäudes. Um das Lichtsignal in ein elektronisches Signal umzuwandeln ist ein separates Gerät notwendig, welches als Schnittstelle zwischen dem Glasfaseranschluss und der hausinternen Verkabelung (Internet, Telefon u.ä.) dient. Eine anliegende Steckdose als Stromquelle für die notwendigen Inhouse-Komponenten wie dem Router ist von Vorteil.

    Im Zuge der Planungsarbeiten wird durch die mit dem Bau beauftragte Firma zusammen mit dem Kunden eine Hausbegehung durchgeführt, auf der neben der Leitungsführung auch die Platzierung der Geräte festgelegt und dokumentiert wird.

    5. Welche Bandbreiten bzw. Übertragungsleistungen sind geplant?

    Für Privatpersonen ist eine Datenübertragungsrate von 1000 MBit/s Download und 500 MBit/s Upload geplant.

    Für gewerbliche und institutionelle Anschlüsse ist eine Downloadrate von 1 GBit/s sowie eine Uploadrate von ebenfalls von 1 GBit/s geplant.

    6. Wie erfolgen die Ausbauarbeiten innerhalb des Fördergebietes?

    Die Ausbauarbeiten werden in verschiedenen Etappen und Ausbauschritten erfolgen. Hierfür sind Tiefbauarbeiten im Straßennetz innerhalb des Ausbaugebiet notwendig, was zu Verkehrsein­schränkungen sowie Straßensperrungen führen kann.

    Informationen über Einschränkungen oder Sperrungen erhalten Sie unter der Rubrik Baumaßnahmen auf der Homepage sowie über Mitteilung in der örtlichen Presse.

    Das ausführende Telekommunikationsunternehmen (TKU ist angehalten, die Arbeiten mit der notwendigen Sorgfaltspflicht und Achtsamkeit durchzuführen, sodass die Tiefbauarbeiten im Nachgang wieder ordnungsgemäß verschlossen werden.

    Wichtige Informationen zu den Ausbauarbeiten finden Sie auch in einer auf der Seite der Deutschen Glasfaser bereitgestellten Broschüre.

    7. Welche Vorteile bietet ein Breitbandanschluss?

    Im heutigen digitalen Zeitalter ist eine konstante und ausreichende Internetverbindung unabdingbar. Ob das Arbeiten im Home Office oder die private Nutzung von Online-Dienstleistungen, wie Streaming-Angebote, die Verwendung des Internets in jeglichen Lebensbereichen ist für den Großteil der Menschen nicht mehr wegzudenken. Das Internet nimmt in unserem Alltag immer mehr an Bedeutung zu, weshalb ein solider Anschluss daran einen großen Vorteil bietet.

    Auch wenn der Breitbandausbau und ein schnelles Internet von Ihnen momentan noch nicht genutzt werden sollte, bietet ein Glasfaseranschluss dennoch Vorteile, da mit einem Anschluss der Wert des Grundstückes bzw. des Hauses steigt und Ihnen später zu Gute kommen könnte.

    8. Habe ich einen Anspruch auf den Anschluss?

    Ein Rechtsanspruch auf den Anschluss besteht nicht.

    9. Ist mein Haus dabei?

    Wenn Sie anschlussberechtigt für einen kostenlosen Anschluss im Zuge des geförderten Breitbandausbaus der Weißen Flecken sind, werden Sie postalisch über die Errichtung des kostenfreien Breitbandnetzanschlusses informiert. Der entsprechende Antrag/ Auftrag muss durch den Eigentümer ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt werden, um die einmalige Chance des kostenlosen Anschlusses zu nutzen.

    Ebenfalls können Sie der Rubrik Fördergebiete entnehmen, ob sich Ihr Haus bzw. Grundstück im Ausbaugebiet befindet

    10. Muss ich mich selbst um meinen Hausanschluss kümmern?

    Die berechtigten Grundstückseigentümer erhalten postalisch einen Auftrag zur Errichtung eines Breitbandanschlusses, um die einmalige Möglichkeit des kostenlosen Anschlusses zu nutzen. Voraussetzung ist der Abschluss eines Gestattungsvertrages mit dem ausführenden TKU, um den kostenfreien Breitbandnetzanschluss bautechnisch durchzuführen.

    Sollten Sie noch keinen Auftrag per Post erhalten haben, können Sie mit dem zuständigen Breitbandkoordinator über breitband@groeditz.de oder der 035263 328-32 Kontakt aufnehmen.

    11. Was kostet mich der Breitbandanschluss?

    Wenn Sie anschlussberechtigter Grundstückseigentümer des geförderten Breitbandausbaus der Weißen Flecken sind, erhalten Sie einen kostenlosen Hausanschluss, unabhängig davon, ob Sie gegenwärtig das „schnelle Internet“ auch schon nutzen möchten.

    Nach Unterzeichnung des Auftrages zur Errichtung eines Breitbandanschlusses und des Gestattungsvertrages wird ein kostenloser Anschluss bis in das Haus vorzugsweise ins Erdgeschoss oder den Keller gelegt.

    Falls Sie zum Gegeben Zeitpunkt die Eigentümerzustimmung nicht erteilen und Ihr Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt anschließen wollen, müssten Sie die Kosten für den Hausanschluss selbst tragen.

    12. Wann sind die Glasfaseranschlüsse fertig?

    Geplant ist die Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme in den sechs beteiligten Kommunen bis Ende 2024 bzw. Anfang 2025. Es besteht die Möglichkeit, dass einzelne Abschnitte bzw. Ortsteile bereits vorher fertiggestellt werden und somit bereits früher über ein „Highspeed“-Internet verfügen.

    13. Ab wann kann ich meinen neuen Anschluss nutzen?

    Um einen Abschnitt bzw. Ortsteil an das Glasfasernetz zu schalten, müssen das Ortsnetz sowie die Hausanschlüsse fertiggestellt sein. Des Weiteren benötigen Sie als Anschlussnehmer einen gültigen Vertrag zu einem Internet-Produkt für Ihren Anschluss, um Internet und/oder Telefon über die Glasfaserleitung zu nutzen.

    14. Was ist der Unterschied zwischen einem "aktiven" und einem "passiven" Vertrag?

    Bei einem "aktiven" Vertrag beauftragen Sie die Deutsche Glasfaser als ausbauendes Unternehmen mit der Erstellung des geförderten Glasfaseranschlusses für ihr Gebäude. Gleichzeitig buchen Sie einen Glasfasertarif zu den Konditionen, die auf der Homepage der Deutschen Glasfaser einsehbar sind. Das neue Glasfasernetz wird anbieteroffen gebaut, Sie können somit bei Verfügbarkeit auch einen anderen Anbieter für Telekommunikationsleistungen wählen. Beim "aktiven" Vertrag bekommen Sie einen vollfunktionsfähigen Anschluss und können vom ersten Tag an mit Highspeed im Internet unterwegs sein.

    Sollten Sie sich gegen die Buchung eines Tarifs entscheiden, weil Sie ihn vielleicht vorerst nicht benötigen, können Sie mit dem "passiven" Vertrag ihr Gebäude trotzden fit für die Zukunft machen. Hier erteilen Sie nur Ihre Zustimmung, dass Ihre Immobilie als geförderter Anschluss an das Glasfasernetz angeschlossen werden kann. Der Glasfaseranschluss endet jedoch im Hausübergabepunkt, sie können Ihn nicht aktiv nutzen. Bei einer späteren Inbetriebnahmen können Kosten für die Aktivierung des Anschlusses entstehen.

    15. Was, wenn ich keinen Anschluss möchte?

    Ein Anschlusszwang besteht nicht, jedoch würde dann der Anschluss an Ihrer Grundstücksgrenze enden und wäre bei einem späteren Hausanschluss zu den marktüblichen Preisen kostenpflichtig.

    Wir empfehlen aber allen Gebäudeeigentümern, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, ihr Haus an die zukunftsträchtige Glasfasertechnologie anzuschließen. So sind Sie bereit für die Zukunft.

    16. Welche Anbieter stehen nach der Fertigstellung des Anschlusses zur Wahl?

    Der geförderte Breitbandausbau setzt einen freien Zugang („Open Access“) für andere Internetanbieter voraus. Welche anderen Anbieter das Breitbandnetz mit nutzen, um Ihre Internet-Produkte anzubieten, lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt nicht sagen. Da die Stadt Gröditz bzw. die beteiligten Kommunen im Elbe-Röder-Dreieck darauf keinen Einfluss haben, wird sich dies erst mit dem zukünftigen Marktgeschehen zeigen.

    17. Muss ich den Anbieter wechseln, um einen Glasfaseranschluss zu bekommen?

    Das ausführende TKU stellt neben dem Ausbau auch einen eigenen Anbieter für die Internetnutzung über das Glasfasernetz zur Verfügung. Da das Glasfasernetz im geförderten Breitbandausbau einen freien Zugang („Open Access“) hat, besteht die Möglichkeit, dass auch andere Internetanbieter ihre Produkte über das neue Glasfasernetz anbieten können. Sollten Sie einen Vertrags- bzw. Anbieterwechsel anstreben bzw. dieser erforderlich sein, informieren Sie sich bitte bei ihrem derzeitigen Internetanbieter über Laufzeit und Kündigungsfrist Ihres bestehenden Vertrages.

    18. Muss an meinem Grundstück aufgegraben werden?

    Grundsätzlich wird das Glasfaserkabel von der Grundstücksgrenze bis zum Haus über ein unterirdisches Leerrohr verlegt. Bei der Verlegung des Leerrohres können verschiedene Methoden je nach Boden- bzw. Untergrundbeschaffenheit und anderen Faktoren zur Anwendung kommen. Verlegemethoden wie Spülbohrung, Einschießen durch Erdrakete oder auch die Verlegung mittels offener Bauweise über einen Graben kommen hier zum Einsatz und werden je nach örtlichen Gegebenheiten mit Ihnen und dem ausführenden Unternehmen abgestimmt, um eine möglichst effiziente und problemlose Durchführung zu gewährleisten.

    19. Kann ich meine bisherigen Geräte bzw. die Verkabelung weiterverwenden?

    Die bestehende Technik im Haus, wie Router und Telefon funktioniert weiterhin und kann wie bisher genutzt werden. Über den sogenannten Hausübergabepunkt bzw. Netzabschlusspunkt wird das Lichtsignal aus dem Glasfaseranschluss auf die bestehende Kupferverkabelung innerhalb des Hauses umgewandelt. Näheres lässt sich auch vor Ort bei der Umsetzung mit dem ausführenden TKU klären.