Zeitplan
In der nachfolgenden Übersicht sind die wichtigsten Ereignisse chronologisch dargestellt.
Q2 2024 | Tiefbauarbeiten in der Gemeinde Nünchritz, Hausbegehungen |
Q2 2024 | Informationsveranstaltung Förderadressen für Glaubitz und Zeithain |
Q1 2024 | Aufstellung der Technikzentralen (PoP) in Zeithain und Röderau |
Q1 2024 | Tiefbauarbeiten in der Gemeinde Nünchritz, Hausbegehungen |
Q4 2023 | Tiefbauarbeiten in der Gemeinde Nünchritz, Hausbegehungen |
Q4 2023 | Aufstellung der Technikzentralen (PoP) in Merschwitz, Nünchritz und Glaubitz |
Q4 2023 | Tiefbauarbeiten Backbone-Zuleitung aus Richtung Meißen |
Q3 2023 | Inbetriebnahme der drei Schulen in Gröditz und Pulsen durch Telekom Deutschland GmbH |
Q3 2023 | Baubeginn: Heranführung des Backbone aus Richtung Meißen |
Q2 2023 | Erste Informationsveranstaltung für den geförderten Ausbau in der Gemeinde Nünchritz |
Q2 2023 | Erster Spatenstich in Diesbar-Seußlitz (21.06.2023) |
Q2 2023 | Tiefbauarbeiten der Telekom Deutschland GmbH zur Anbindung der drei Schulen in Gröditz und Pulsen (Los Institutionen) |
Q1 2023 | Start der Öffentlichkeitsarbeit in den Förderprojekten |
Q1 2023 | Beginn der Marketingmaßnahmen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau mit dem Ziel der Erreichung der erforderlichen Vorvermarktungsquote |
Q4 2022 | Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH zum eigenwirtschaftlichen Ausbau |
Q3 2022 | Zuschlagserteilung und Vertragsunterzeichnung für die Verfahren „Institutionen" mit der Telekom Deutschland GmbH |
Q2 2022 | Projekträgerwechsel bzw. Projektübergabe von der atene KOM GmbH an den neuen Projektträger PwC in Zusammenarbeit mit VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und TÜV Rheinland Consulting GmbH |
Q2 2022 | Zuschlagserteilung und Vertragsunterzeichnung für die Verfahren „Weiße Flecken + GG Zeithain Nord" und „Gewerbegebiete“ mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH |
Q2 2022 | Erhalt des endgültigen Zuwendungsbescheides für die Verfahren „Gewerbegebiete“ und "Institutionen" vom Bund durch den Projektträger atene KOM GmbH und vom Land durch die Landesdirektion Sachsen |
Q2 2022 | Erhalt des endgültigen Zuwendungsbescheides für das Verfahren „Weiße Flecken + GG Zeithain Nord“ vom Bund durch den Projektträger atene KOM GmbH und vom Land durch die Landesdirektion Sachsen |
Q4 2021 | Beantragung des endgültigen Zuwendungsbescheid für die Sonderaufrufe „Institutionen“ und „Gewerbe“, Prüfung der Unterlagen durch den Projektträger atene KOM GmbH und der Landesdirektion Sachsen, sowie der Bundesnetzagentur. |
Q4 2021 | Auswertung der konkretisierten Angebote für die Sonderaufrufe "Gewerbegebiete" und "Institutionen" |
Q4 2021 | Fortführung des konkretisierten Vergabeverfahrens für die Sonderaufrufe "Gewerbegebiete" und "Institutionen" |
Q4 2021 | Beantragung des endgültigen Zuwendungsbescheid für das Verfahren „Weiße Flecken + GG Zeithain Nord“, Prüfung der Unterlagen durch den Projektträger atene KOM GmbH und der Landesdirektion Sachsen, sowie der Bundesnetzagentur. |
Q3 2021 | Auswertung der konkretisierten Angebote und Vergabeempfehlung der Wirtschaftlichkeitslücke für das Los „Weiße Flecken + GG Zeithain Nord“ |
Q2 2021 | Erste Angebotsauswertung und Bietergespräche sowie Fortführung des Angebotsverfahrens |
Q1 2021 | Beginn Angebotsverfahren für die 3 Verfahren - Los Weiße Flecken + GG Zeithain Nord - Los Gewerbe - Los Institutionen |
Q4 2020 | Ausschreibungsverfahren für die 3 Verfahren - Los Weiße Flecken + GG Zeithain Nord - Los Gewerbe - Los Institutionen |
Q2 2020 | Vom Freistaat Sachsen erhalten die sechs Kommunen des ERD die vorläufigen Förderzusagen für den Breitbandausbau der Verfahren "Weiße Flecken + GG Zeithain Nord", "Gewerbegebieter" und "Institutionen" |
Q2 2020 | Die sechs Kommunen des ERD erhalten eine vorläufige Bundesförderung für die Verfahren "Weiße Flecken + GG Zeithain Nord", "Gewerbegebiete" und "Institutionen" |
Q4 2019 | Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke nach 3.1 der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung vom 22. Oktober 2015 |
2019 | Anhand eines sogenannten Markterkundungsverfahrens (MEV), welches für due Fördermittelantrag notwendig ist, wurde der Bedarf der Kommunen im Elbe-Röder-Dreieck (ERD) hinsichtlich des Breitbandes ermittelt. Dies bedeutet, dass die ländlichen Ortsteile mit Breitbandinfrastruktur unterversorgt sind (weniger als 30 Mbit/s) und eine Erschließung über den freien Markt in den nächsten drei Jahren nicht geplant ist. |
2018 | Die sechs Kommunen Gröditz, Glaubitz, Nünchritz, Röderaue, Wülknitz und Zeithain beschlossen im Zuge einer Kooperationsvereinbarung den geförderten Breitbandausbau voranzutreiben und umzusetzen. |